Mietbedingungen/ Allgemeine Geschäftsbedingungen Ferienhaus Bellavista Rathen (AGB)

§1 Geltung der AGB

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung des Ferienhauses Bellavista Rathen zwischen dem Mieter und den Eigentümern Andreas und Sabine Linke – im folgenden Vermieter genannt. Die Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(2) Die Unter- oder Weitervermietung des überlassenen Ferienhauses sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken ist nicht gestattet.

(3) Geschäftsbedingungen des Mieters finden nur Anwendung, wenn diese vorher schriftlich vereinbart wurden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn diese ausdrücklich durch den Vermieter schriftlich bestätigt wurden.

(4) Der Mieter erklärt sich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Hausordnung der Unterkunft einverstanden.

(5) Bei Verstößen gegen die AGB´s oder die Hausordnung ist der Vermieter dazu berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Mietpreises oder eine Entschädigung besteht nicht.

§2 Objektbeschreibung Geltung der AGB

Zur Vermietung steht ein wie folgt ausgestattetes, großzügiges Nichtraucher-Ferienhaus (gesamt ca. 120 qm Wohnfläche) im Kurort Rathen, Ortsteil Niederrathen, für bis zu 6 Personen:

  • Kostenloser eigener Parkplatz an der Grundstückszufahrt sowie weitere Parkmöglichkeiten am Haus
  • 1 Schlafzimmer mit Doppelbett, 1 Schlafzimmer mit 2 Einzelbetten, Dachstudio mit Doppelbettcouch
  • großer Wohnraum mit Kaminofen (Holz inklusive), DVD-Player, Fernseher (Satellit)
  • komfortables Bad mit WC, geräumiger Eckdusche und Doppelwaschbecken
  • zweites separates WC
  • Küche komplett mit 4-flammigem Herd (Ceranfeld, Backofen), Kühlschrank mit Tiefkühlfach, Geschirrspüler, Kaffeemaschine, Wasserkocher, Toaster, ausreichend Geschirr
  • Veranda und Balkon jeweils mit Tisch und Stühlen
  • Garten mit Sitzbereich und Grillmöglichkeit
  • Bettwäsche und Handtücher pro Person sowie Geschirrtücher im Preis inbegriffen
  • WLAN kostenlos (siehe nachfolgende Nutzungsbedingungen)

Der Vermieter behält sich vor, die im Souterrain befindliche, separat zugängliche Einliegerwohnung innerhalb der Mietzeit selbst zu nutzen.

§3 Buchung/ Buchungsbestätigung

Steht das Haus Bellavista in dem gewünschten Zeitraum zur Verfügung, wird Ihnen vom Vermieter eine Buchungsbestätigung per Mail zugesendet. Durch Einverständniserklärung sowie Leisten der Anzahlung (siehe § Zahlungsbedingungen) ist ihre Buchung rechtskräftig und Sie erklären sich mit den hier aufgeführten AGBs einverstanden.

§4 Preise und Zahlungsbedingungen

Die aktuellen Preise sind auf der Web-Seite http://www.rathen-bellavista.de hinterlegt.

Es wird eine Endreinigungspauschale gemäß Preisliste erhoben.

Des Weiteren ist Kurtaxe der Gemeinde Kurort Rathen laut geltender Satzung (siehe hier: KURTAXSATZUNG) zu zahlen.
Die Mieter erhalten eine personengebundene Gästekarte mit der u.a. die Fähre kostenlos und eine Reihe von weiteren Vergünstigungen in Anspruch nehmen können.
Zur Ausstellung der Gästekarte sind dem Vermieter die vollständigen Namen aller Mitreisenden und die Geburtsdaten mit Eingang der Buchungsbestätigungsunterlagen zu übermitteln.

Die Zahlungsbedingungen gelten wie folgt als vereinbart:

  • 25% des Reisepreises sind als Anzahlung innerhalb von 14 Tagen ab Buchungsbestätigung fällig.
  • Die restlichen 75% des Reisepreises sind 4 Wochen vor Anreise fällig.
  • Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 6 Wochen bis Reisebeginn) ist der Gesamtbetrag sofort fällig.

Jegliche Vereinbarungen zur Mietung des Ferienhauses Bellavista Rathen sind grundsätzlich nur nach schriftlicher Buchungsbestätigung durch den Vermieter wirksam. Alle vereinbarten Preise gelten maximal 6 Monate. Alle Preise enthalten die zurzeit gültige Mehrwertsteuer.

Durch den Eingang der Anzahlung erhält die Buchung ihre Gültigkeit. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung.

Der Mietpreis einschließlich Kurtaxe ist ausschließlich per Überweisung zu bezahlen.
Ohne Zahlungseingang erfolgt keine Schlüsselübergabe.

§4.1 Nebenkosten

Wasser, Gas und Strom sind im Mietpreis inbegriffen.

Nebenkosten für PKW-Stellplatz, Abfallentsorgung und Internetnutzung werden nicht erhoben.

§5 An- und Abreise

Das Haus Bellavista Rathen steht dem Mieter wie folgt zur Verfügung:

am Anreisetag ab 16.00 Uhr
am Abreisetag bis 10.00 Uhr.

Eine frühere Anreise und eine spätere Abreise sind ausschließlich nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter möglich.
Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht.

Zur Schlüsselübergabe kommt der Vermieter in der Woche vor Anreise telefonisch auf den Mieter zu. Dazu ist dem Vermieter eine Telefonnummer zur Verfügung zu stellen.

Das Haus ist am Abreisetag besenrein zu hinterlassen. Das Geschirr, Gläser, usw. sind zu reinigen und in die Küchenschränke einzuräumen. Die Mülleimer sind zu leeren und der Kühlschrank ist auszuräumen, auszuschalten und offen zu lassen.
Falls die Wohnung nicht wie vereinbart hinterlassen wird, kann ein erhöhter Aufwand in Rechnung gestellt werden.

§6 Nutzungsbedingungen

Das Ferienhaus darf nur von den in der Buchung aufgeführten Personenzahl benutzt werden. Weitere Personen sind mit dem Vermieter gesondert zu vereinbaren.

Das Ferienhaus wird vom Vermieter in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit vollständigem Inventar übergeben.
Der Gast haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt und dem Inventar wie z.B. kaputtes Geschirr, Schäden am Fußboden, Wänden oder am Mobiliar. Hierzu zählen auch die Kosten für verlorene Schlüssel. Der Gast ist verpflichtet Schäden mitzuteilen.

Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib im Ferienhaus vorgesehen. Das Verstellen von Einrichtungsgegenständen, insbesondere Betten, ist untersagt.

Der Gast haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen. Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc. kann der Vertrag fristlos gekündigt werden und der Gast muss somit das Ferienhaus verlassen. Der bereits gezahlte Mietzins verbleibt beim Vermieter.

§7 Haustiere

Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung durch den Vermieter erlaubt und müssen in der Buchungsbestätigung angegeben sein.
Für die Unterbringung von Tieren wird ein angemessener Aufpreis in Rechnung gestellt. Werden Tiere ohne vorherige Zustimmung des Vermieters untergebracht, wird eine zusätzliche Reinigungspauschale im Nachgang in Rechnung gestellt. Der Aufenthalt der Haus-tiere ist ausschließlich im Erdgeschoss erlaubt. Tiere dürfen nicht das Sofa, Stühle etc. nutzen. Stellen wir im Nachhinein fest, dass diese Regel nicht eingehalten wurde, behält sich der Vermieter vor im Nachgang eine Sonderreinigungsgebühr in Rechnung zu stellen.

§8 Stornierungsbedingungen

Es gelten folgende Stornierungsbedingungen als vereinbart:

  • Bis 4 Monate vor Anreise beim Vermieter eingehende Stornierungen sind kostenlos.
  • Bei Stornierungen, die im Zeitraum von 4 Monaten vor Anreise bis 6 Wochen vor Anreise beim Vermieter eingehen, sind 40% des Übernachtungspreises zu zahlen.
  • Bei Stornierungen, die im Zeitraum von 6 Wochen vor Anreise bis zum Anreisetermin beim Vermieter eingehen, sind 90% des Übernachtungspreises zu zahlen.

Stornierungen müssen per Brief oder per E-Mail erfolgen und bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

§9 Rücktritt durch den Vermieter

Im Falle einer Absage von Seiten des Vermieters, in Folge höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände (wie z.B. Brand, Wasserschaden, Hochwasser, Unfall oder Krankheit der Vermieter) sowie andere nicht zu vertretende Umstände die eine Erfüllung unmöglich machen; beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung der bereits getätigten Zahlungen. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Mieters auf Schadensersatz – eine Haftung für Anreise- und Hotelkosten wird nicht übernommen.

§10 Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser-, Strom-, Heiz- oder Internetversorgung, sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen.

Der Vermieter haftet nicht bei Diebstahl oder Beschädigung von Eigentum des Mieters während des Aufenthaltes im Mietobjekt.

§11 Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN

Der Vermieter unterhält einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienhaus eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten.

Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für jedwede Zwecke. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichem und zumutbarem Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Er behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornografische oder kostenpflichtige Seiten).

§11.1 Zugangsdaten

Die Nutzung des WLAN erfolgt durch Eingabe von Benutzername und Passwort. Die vom Vermieter bereitgestellten Zugangsdaten (Login und Passwort) sind nur zum persönlichen Gebrauch des Mieters bestimmt und dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Der Mieter verpflichtet sich, die Zugangsdaten geheim zu halten. Die Vermieter haben jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.

§11.2 Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung

Der Vermieter weist darauf hin, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung.

Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann.

Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn, die Schäden wurden von ihm und/ oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht er kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei der Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten.

§12 Hausordnung – Allgemeine Rechte, Pflichten und Hinweise

(1) Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr gilt die Nachtruhe. Um eine Störung zu vermeiden, sind TV- und Audiogeräte auf Zimmerlautstärke einzustellen.

(2) Für die Dauer der Überlassung der Unterkunft ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen des Ferienhauses alle Fenster (außer angekippt) und Türen geschlossen zu halten. Bei Abreise sind alle Fenster und Türen zu verschließen.

(3) Im Ferienhaus gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann Ihnen eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 500 Euro in Rechnung gestellt werden. Rauchen ist nur auf der Veranda, dem Balkon und im Garten erlaubt. Asche und Zigarettenkippen sind gesondert in einer verschlossenen Abfalltüte zu entsorgen.

(4) Dem Mieter steht ein kostenloser eigener Parkplatz an der Grundstückszufahrt sowie weitere Parkmöglichkeiten am Haus zur Verfügung.

(5) Ein fremdes Haus und auch das Grundstück in Hanglage mit steilem Zuweg bergen Gefahrenpotential. Entsprechende Umsicht durch den Mieter wird vorausgesetzt. Der Vermieter übernimmt keine Haftung. Eltern haften für ihre Kinder.

(6) Zum Haus existiert eine sehr steile Zufahrt. Der Vermieter empfiehlt dem Mieter, grundsätzlich den hauseigenen Parkplatz an der Straße zu nutzen und zu Fuß zum Haus zu laufen.
Hinweis: Falls der Mieter mit dem Auto nach oben fahren möchte, sollte er sich zuvor mit der Zufahrt vertraut machen und dann unbedingt nur den 1. Gang benutzen. Der Vermieter weist den Mieter darauf hinweisen, dass die Benutzung der Zufahrt auf eigene Gefahr erfolgt.

(7) Bei Nutzung des Kaminofens (Bullerjan) im Wohnraum sind die Anwendungsvorschriften des Herstellers einzuhalten (siehe Bedienungsanleitung des Hersteller PDF auf Web-Seite). Bei falscher Bedienung oder Fehlnutzung haftet der Mieter vollumfänglich. Die Benutzung des Kaminofens erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern haften für Ihre Kinder.

(8) Der zur Verfügung stehende Grill steht ausschließlich zur Benutzung im Garten zur Verfügung. Eine Benutzung auf der Holzterrasse oder der Holzveranda ist ausdrücklich untersagt. Für eventuell entstehende Schäden, hat der Mieter aufzukommen.

(9) Die Ein- und/oder Anbringung von Materialien zur Dekoration o. ä. ist im Ferienhaus nicht erlaubt. Der Gast haftet für gleichwohl ein- und/oder angebrachte Dekoration o. ä. allein. Der Gast ist außerdem zum Ersatz von Schäden durch die Ein- und oder Anbringung von Dekoration o. ä. verpflichtet.

(10) Der Vermieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zum Ferienhaus Bellavista Rathen, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Vermieter wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.

§13 Schlussbestimmungen

Für die Geschäftsbedingungen und für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Vermieter und dem Mieter gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit gesetzlich zulässig, ist der Ferienhausstandort ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebende Streitigkeiten. Sollte eine oder mehrere vertragliche Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird die Gültigkeit des Vertrages davon im Übrigen nicht berührt.

Nach oben scrollen